Abbiegen / Einbiegen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. November 2017, 10:43 Uhr
engl. Turning (into)
Allgemein
Unter Abbiegen oder Einbiegen versteht man die Richtungsänderung an einem Knotenpunkt. Weiteres zum Abbiegen ist in § 9 der StVO geregelt.
Einbiegen
Überfahrt in eine übergeordnete Straße. Die Überfahrt in eine gleichrangige Straße wird ebenfalls als »Einbiegen« bezeichnet.
Abbiegen
Überfahrt in eine untergeordnete Straße.