Einfluss neuer Karosseriebauweisen und Werkstoffe auf Schadenerkennung, Reparaturkonzepte und Gutachtenentwicklung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Intro|Die Schadenerkennung an verunfallten Fahrzeugen ist die Grundlage zur richtigen Feststellung der Reparaturkosten und Erstellung des Gutachtens. Aus Sicht des Karosseriebaupraktikers werden in dieser Studie die Problematik der Schadenfeststellung am unzerlegten Fahrzeug sowie zukünftige mögliche Problemfelder, verursacht durch neue Karosseriebauweisen und Werkstoffe, erörtert. Außerdem gibt der Autor einen Ausblick auf die Gutachtenentwicklung in Abhängigkeit von der Schadenklassifizierung.}}


==Zitat==
==Zitat==

Version vom 7. Dezember 2009, 13:23 Uhr

2009 p. 98 (#3) pp. 103 – Download bei Vieweg

Die Schadenerkennung an verunfallten Fahrzeugen ist die Grundlage zur richtigen Feststellung der Reparaturkosten und Erstellung des Gutachtens. Aus Sicht des Karosseriebaupraktikers werden in dieser Studie die Problematik der Schadenfeststellung am unzerlegten Fahrzeug sowie zukünftige mögliche Problemfelder, verursacht durch neue Karosseriebauweisen und Werkstoffe, erörtert. Außerdem gibt der Autor einen Ausblick auf die Gutachtenentwicklung in Abhängigkeit von der Schadenklassifizierung.


Zitat

Matthiß, H.: Einfluss neuer Karosseriebauweisen und Werkstoffe auf Schadenerkennung, Reparaturkonzepte und Gutachtenentwicklung. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 49 (2009) pp. 98 – 103 (#3).

Inhaltsangabe

Studie zur Problematik der Schadenfeststellung am unzerlegten Fahrzeug sowie zukünftige mögliche Problemfelder durch neue Karosseriebauweisen und Werkstoffe. Gutachtenentwicklung in Abhängigkeit von der Schadenklassifizierung bei Anstoßgeschwindigkeitsbereichen:

  • bis 7 km/h = Bagatellschäden
  • bis 20 km/h = mittlere Schadenschwere
  • bis 35 km/h = schwere Strukturschäden

Der Autor äußert sinngemäß Folgendes:

  • bei Bagatellschäden wird mit dem Rückgang der Schadengutachtenbeauftragung gerechnet
  • bei mittlerer Anstoßgeschwindigkeit wird künftig eine Teilzerlegung für die Schadenkalkulation zwingend erforderlich werden
  • bei schweren Schäden bis 35 km/h Anstoßgeschwindigkeit wird häufig eine Schadenhöhe (ca. EUR 20.000) erreicht, die eine spätere Veräußerung des Fahrzeugs nicht mehr erwarten lässt (Kauf eines Gebrauchtwagens statt Reparatur)
  • im Rahmen der Instandsetzung ist die Verwendung von Rohkarossen kaum noch vorzufinden
  • Problematik der Schadensfeststellung an elektronischen Bauteilen

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