Bruch einer Zahnstangenlenkung - Kriterien für den Austausch von Lenkgetrieben aus unfallbeschädigten Fahrzeugen

Aus Colliseum
Zur Navigation springen Zur Suche springen

1991, p. 283 (#10)

Auch bei offensichtlich nicht allzu erheblicher Beschädigung einer Felge kann es zu einer Beschädigung des Lenkgetriebes gekommen sein. Handelt es sich bei dieser Beschädigung um eine Rißbildung, so ist diese weder durch Funktionsprobe noch durch einfache Sichtprüfung feststellbar. Aus diesem Grunde muß eine möglicherweise beschädigte Lenkung ausgetauscht oder im Herstellerwerk überprüft werden.


Zitat

Grube, P.J.: Bruch einer Zahnstangenlenkung - Kriterien für den Austausch von Lenkgetrieben aus unfallbeschädigten Fahrzeugen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 29 (1991), pp. 283 – 286 (#10)

Inhaltsangabe

Der Autor stellt einen Fall vor, bei dem nach einem Unfall mit intensiver Beschädigung einer Felge und negativem Ergebnis der Vermessung die in der Werkstatt nicht erneuerte Lenkung nach 6 km Fahrstrecke versagte bzw. brach. Ein Werkstofffehler lag nicht vor, sodass das Versagen der Lenkung auf dem Unfall beruhe.

Es werden die Kriterien für eine Überprüfung und Erneuerung einer Zahnstangenlenkung vorgestellt.

Weitere Beiträge zum Thema im VuF

Weitere Infos zum Thema