Rechts überholen

Aus Colliseum
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Overtaking to the right


Rechtsüberholen ist in Deutschland in folgenden Fällen erlaubt:

  • Kolonnenverkehr auf der BAB bis 80 km/h (wobei die Kolonne maximal 60 km/h fahren darf, d.h. die Geschwindigkeitsdifferenz darf max. 20 km/h betragen)
  • bei abmarkierten Fahrstreifen innerorts
  • Linksabbieger, die sich zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben, müssen rechts überholt werden
  • Fahrradfahrer dürfen Kfz rechts überholen bei ausreichend Seitenabstand (zumindest 0,3 m)

Breite Leitlinien

Zitat: "Rechtsüberholen ist auch erlaubt, wenn das überholte Fahrzeug auf der durchgehenden Fahrbahn bleibt, während der Überholende einen durch breite Leitlinien getrennten Abzweig-Fahrstreifen befährt, vorausgesetzt, dass der rechts Überholende beabsichtigt seiner Fahrstreifen-Richtung zu folgen". (Quelle: Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Auflage, S. 418)

Siehe auch